Informationen zur kostenlosen Abgabe von FFP2-Masken gemäß Schutzmasken-Verordnung
Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,
ab dem 15.12. geben wir in unserer Apotheke je anspruchsberechtigter Person 3 kostenlose FFP2-Schutzmasken nach folgenden Regeln ab:
Anspruchsberechtigte sind Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder gemäß Schutzmasken-Verordnung chronisch erkrankt sind.
Um die Abgabe zu dokumentieren benötigen wir Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihr Geburtsdatum.
Halten Sie dafür bitte Ihren Personalausweis, Führerschein oder ein anderes Ausweispapier bereit.
Besorgen Sie für eine anspruchsberechtigte Person die Masken, legen Sie bitte die Vollmacht vor.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe nur an den speziell eingerichteten Abgabeplätzen erfolgt!